Gültig ab 19.03.2022 nach Coronavirus-Schutzverordnung des Landes Hessen
Gemeinsam mit der Location haben wir hervorragende Hygienekonzepte erarbeitet, mit welchen wir Ihnen und allen weiteren Beteiligten vor Ort eine Veranstaltung anbieten können, die eine beschleunigte Verbreitung der Infektion mit dem Coronavirus möglichst ausschließt.
Gerne möchten wir Sie auf die geltenden Regelungen hinweisen:
3G-Regelung:
Um Ihnen Zutritt in das Veranstaltungsgebäude zu gewähren, ist es notwendig, dass wir Ihren 3G-Status mittels digitalem Zertifikat (z.B. CovPass oder Corona-Warn-App) oder attestiertem Testergebnis überprüfen:
GEIMPFT = Vorlage Ihres Impfausweises
GENESEN = Vorlage Ihrer gültigen Genesenenbescheinigung (maximal 6 Monate)
GETESTET = Vorlage Ihrer negativen Schnelltestbescheinigung (maximal 24 Stunden) oder Ihrer negativen PCR-Testbescheinigung (maximal 48 Stunden)
Bitte zeigen Sie das jeweilige Dokument zusammen mit Ihrem amtlichen Lichtbildausweis an der Teilnehmerregistrierung vor!
Wir danken Ihnen für die Beachtung und Umsetzung der geltenden Regelungen! Mehr und aktuelle Informationen zum Coronavirus erhalten Sie → hier.